Hausordnung bei Privatunterkunft

Um Ihnen einen angenehmen Aufenthalt zu sichern und eventuelle Missverständnisse zu beseitigen, bitten wir Sie, sich mit der Hausordnung bekannt zu machen. Unter der Reservierungsbestätigung versteht man, dass Sie die Hausordnung kennen und mit ihr einverstanden sind bzw. sie vollständig einhalten werden. Das Nicht-Einhalten der Hausordnung kann Absage der Reservierung zur Folge haben, wobei der Gast den vollen Preis begleichen soll, obwohl er gezwungen ist, seine Unterkunft früher zu verlassen.

1. Geben Sie bitte bei der Ankunft dem Gastgeber eine Kopie der Aufenthaltsanmeldung, die Sie entweder online über unser System erledigen können oder indem Sie bei der Ankunft persönlich ins Reisebüro kommen. Falls Sie vom Eigentümer des Ferienobjektes angemeldet werden, werden Ihnen Ihre Dokumente unverzüglich zurückgegeben und Sie erhalten eine Kopie der Anmeldung. Die verbindliche Anmeldung des Aufenthaltes muss spätestens 12 Stunden nach der Ankunft gemacht werden.

2. Die Kosten der Unterkunft bezahlen Sie selbst in der Agentur, falls in der Reservierung nicht anders angegeben ist. Die Zahlung erfolgt im Einklang mit der beglaubigten Preisliste für Dienstleistungen des laufenden Jahres, die im Unterkunftsraum ausgehängt ist.

3. Der Gastgeber ist verpflichtet, Handtücher alle 3 Tage und die Bettwäsche alle 7 Tage auszuwechseln. Der Gast ist verantwortlich für die Sauberkeit der Unterkunft und muss darauf achten. Der Gastgeber ist nicht verpflichtet, zu putzen und aufzuräumen.

4. Der Gastgeber ist nicht berechtigt, ohne Anmeldung und die Erlaubnis des Gastes das gemietete Appartement zu betreten, er darf auch nicht die persönlichen Sachen des Gastes berühren oder benutzen. Der Gastgeber darf in Abwesenheit des Gastes das Objekt betreten nur im Fall, wenn berechtigte Zweifel bestehen, dass dem Objekt oder dem Eigentum des Gastes eine Gefahr droht oder wenn berechtigte Zweifel bestehen, dass der Gast gegen die Hausordnung grob verstoßen hat.

5. Der Gastgeber steht Ihnen während des ganzen Aufenthaltes für alle erforderliche Informationen und Hilfe zur Verfügung. Der Gastgeber ist nicht verpflichtet, sich für die Freizeit des Gastes zu kümmern und Animation zu organisieren. Wir schlagen Ihnen vor, ihre Vorwürfe hinsichtlich der Qualität der Unterkunft oder einer unangemessenen Behandlung seitens des Hotelpersonals ins Beschwerdebuch an der Rezeption einzutragen.

6. Der Gastgeber ist nicht für das Eigentum des Gastes verantwortlich, aber er wird alles Mögliche tun, es zu schützen und den Gast vor möglichen Gefahren zu warnen.

7. Die vierbeinigen Lieblinge können Ihr Zimmer oder Ihr Appartement betreten, nur wenn Sie vom Gastgeber dafür Erlaubnis haben. Das Mit-Sich-Bringen der vierbeinigen Lieblinge ohne vorherige Anmeldung bei der Reservierung ist nicht gestattet, und der Wohnungseigentümer und die Agentur haben das Recht, die Unterkunft abzusagen.

8. Es ist nicht gestattet, ins Zimmer leicht entzündbare und leicht explorierende Gegenstände hineinzubringen, oder Gegenstände, die einen sehr intensiven Geruch haben. Weiterhin ist es nicht gestattet, ins Appartement elektrische Verbraucher hineinzutragen, für die Sie keine Zustimmung des Gastgebers haben. Der Verbrauch der elektrischen Energie, der im Preis für die Unterkunft inbegriffen ist, setzt nicht die elektrischen Zusatzgeräte voraus. Aus diesem Grund wird der Gast für jeden im Appartement gefundenen Verbraucher die Zusatzkosten bezahlen müssen, die im Einklang mit einem verhältnismäßigen Verbrauch sind, ganz abgesehen davon, ob die Geräte benutzt worden sind oder nicht.

9. Von 22:00 bis 7:00 Uhr ist Nachtruhe. Stören Sie bitte in dieser Zeit den Gastgeber und seine Nachbarn, aber auch andere Gästen nicht. Bitte beachten Sie die Nachtruhe, um jegliche Unannehmlichkeiten mit dem Eigentümer des Ferienobjektes und den Nachbarn zu vermeiden.

10. Wir bitten Sie, auf das gemietete Zimmer oder Appartement aufzupassen, elektrische Verbraucher auszuschließen und Wasserhähne zuzudrehen. Insbesondere warnen wir Sie davor, die eingeschaltete Klimaanlage nicht im Zimmer zu lassen, solange Sie nicht im Zimmer sind, oder bei geöffneten Fenstern und Türen.

11. Es ist strengstens verboten, ins Zimmer oder Appartement Personen zu bringen, die keine Benutzer dieser Unterkunft sind. Die Hotelunterkunft dürfen nur diejenigen Personen nutzen, die ordentlich an der Rezeption registriert sind. Falls nicht registrierte oder nicht angemeldete Personen gefunden werden, haben das Hotel oder die Agentur das Recht, die Unterkunft allen Gästen abzusagen. Gäste aus anderen Appartements im Haus oder aus anderen Häusern, die nicht im Eigentum des Gastgebers sind, haben kein Recht auf den Aufenthalt in diesem Appartement, ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Gastgebers.

12. Der Gast, der vorsätzlich oder zufällig einen Schaden verursacht, muss den vollen Betrag des entstandenen Schadens ersetzen. Am Abreisetag ist der Gast verpflichtet, in eigener Anwesenheit dem Gastgeber zu erlauben, eine Kontrolle durchzuführen, um zu beweisen, dass er durch die Benutzung des Räume und Hausgeräte keinen Schaden angerichtet hat. Erst dann hat der Gast das Recht, seine Unterkunft zu verlassen. Den ganzen Schaden, der bei der Abreise nicht gemeldet wurde, wird man vom Gast nachträglich auf gerichtlichem Wege fordern.

13. Am Abreisetag ist der Gast verpflichtet, das Ferienwohnung oder -Zimmer spätestens bis 10:00 zu verlassen, so dass man Zeit hat, dieselben zu putzen und für kommende Gäste wieder in Ordnung zu bringen. Der Aufenthalt in Ihrem Zimmer oder Appartement nach 10:00 ist möglich mit einem Zuschlag von 50% zum Tagespreis, aber der längere Aufenthalt in dieser Unterkunftseinheit ist unmöglich.

14. Das Objekt, das Sie gemietet haben, sollen Sie im gleichen Zustand verlassen, wie es war, als Sie es betreten haben – sauber, ordentlich und unbeschädigt. Geschirr und Besteck muss abgewaschen werden.

15. Dem Gast, der die Hausordnung nicht einhält und Ruhe stört, wird die Unterkunft fristlos gekündigt.

16. Im Falle, dass dem Gast die Unterkunft seitens des Gastgebers oder der Agentur abgesagt wird, weil er gegen die Regeln der Hausordnung verstoßen hat, muss er den ganzen Betrag für die Reservierungszeit begleichen, ganz abgesehen davon, dass sein Aufenthalt kürzer war.

17. Es versteht sich von selbst, dass der Gast schon am Anfang mit der Hausordnung sich bekannt gemacht hat und mit ihr einverstanden ist. Bei allen eventuellen Streitigkeiten, die sich nicht intern mit dem Gastgeber oder der Agentur lösen lassen, gilt die Zuständigkeit der Polizei oder des Gerichtes in Mali Lošinj. Es werden nur Reklamationen berücksichtigt, die nur währen des Aufenthaltes angemeldet sind. Nachträgliche Reklamationen werden nicht berücksichtigt. Falls der Gast diese Bestimmungen nicht akzeptiert, ist er verpflichtet, die Unterkunft verlassen.

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